Bernd
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Anmeldungsdatum: 26.01.2006
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14.07.2009, 13:05 Deutsche HIV-Kohorte bald bei der Seuchenkontroll-Behörde? |
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Seit 2002 existiert das deutsche Kompetenznetz HIV/AIDS (www.kompetenznetz-hiv.de). Das Markenzeichen des Kompetenznetzes ist seine Patientenkohorte, in der der Infektionsverlauf von aktuell 8.200 HIV-Infizierten pseudonymisiert und mit hoher Qualität dokumentiert wird. Zu den halbjährlich aktualisierten Daten gehören bis zu 560 verschiedene Items – unter anderem Laborbefunde, Art und Menge der Medikamente sowie Begleiterkrankungen. Zur Kohorte gehören auch Materialbanken, in denen mehr als 46.000 Blut- und 14.000 DNA-Proben eingelagert sind.
Nach Begutachtung durch ein internationales Expertengremium hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dem nationalen Forschungsverbund für eine dritte Förderperiode bis September 2010 insgesamt 3,6 Millionen Euro zugebilligt. Das Netzwerk benötigt zirka 2,5 Millionen Euro jährlich, um die in Deutschland geschaffene neue Qualität der AIDS-Forschung, mit der Translationsforschung als Alleinstellungsmerkmal des Netzes, durch eigene Projekte zu gewährleisten und auszubauen.
Zum Vergleich ein Blick ins Ausland: Eine dem Kompetenznetz ähnliche Struktur in Frankreich (ANRS) wird mit 45 Millionen Euro pro Jahr unterstützt. Und die HIV – Forschung in Großbritannien erhält ein Budget, das höher ist als das der Netze Frankreichs und Deutschlands zusammen.
Das BMBF sperrt sich gegen die Weiterfinanzierung und betreibt derzeit die Verlagerung der Kohorte und der Materialbank an das Robert-Koch-Institut (RKI).
Das ist in mehrfacher Hinsicht "bemerkenswert".
Das RKI hat eine eigene HIV-Kohorte (ClinSurv). Eine Zusammenarbeit oder gar Zusammenlegung der beiden Kohorten ist in der Vergangenheit vom stellvertretende Leiter der Abteilung Infektionsepidemie des RKI (Osama Hamouda) immer mit dem Hinweis verweigert worden, die Datenstrukturen der beiden Kohorten seien zu unterschiedlich, der Aufwand sei viel zu groß und man habe keine personelle Ressourcen.
Aufgrund einer Ausnahmegenehmigung darf die ClinSurv-Kohorte betrieben werden, ohne das die eingeschleusten Patienten(inn)en wissen, dass sie eingeschleust worden sind und ohne dass sie eine Einverständniserklärung unterschreiben mussten.
Das RKI ist die staatliche Seuchenkontrollbehörde.
Anfang Juli 2009 hat das RKI verschiedene Forschungsprojekte ausgeschrieben. Der folgende Text ist dieser Ausschreibung entnommen und macht deutlich, in welche Richtung das RKI zu denken scheint:
"Die epidemiologische Krebsregistrierung in Deutschland hat sich gerade in den letzten Jahren wesentlich verbessert. Seit kurzem sind in allen Bundesländern die gesetzlichen Grundlagen für eine flächendeckende bevölkerungsbezogene Krebsregistrierung geschaffen worden. Die Daten epidemiologischer Krebsregister ermöglichen es, die Effektivität von Präventions- und Früherkennungsprogrammen zu bewerten. Dabei bilden relative Überlebensraten ein geeignetes Maß, um die Überlebensaussichten nach der Diagnose einer Krebskrankheit auf Bevölkerungsebene zu beschreiben. Überlebensraten können jedoch nur zur Bewertung der Effektivität des Gesundheitswesens bei der Bekämpfung von Krebserkrankungen herangezogen werden, wenn die Qualität der Daten gewährleistet ist. Gerade für die neu etablierten Krebsregister stellt die Prüfung der Datenqualität eine wichtige Aufgabe dar. Hinsichtlich der Berechnung des Überlebens von Krebspatientinnen und -patienten bildet die Verlässlichkeit, mit der der Vitalstatus der Erkrankten festgestellt werden kann, einen wichtigen Einflussfaktor. Erfahrungsgemäß sind die Überlebensraten umso höher, je ungenauer der Kenntnisstand des Krebsregis-ters hinsichtlich des Vitalstatus der registrierten Krebspatientinnen und -patienten ist.
In der Arbeitsgruppe „Überlebenszeitanalysen“ der „Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V.“ (GEKID) ist die Notwendigkeit erkannt worden, die Erfassung aller Todesfälle unter den registrierten Krebskranken in den Krebsregistern näher zu untersuchen und gegebenenfalls zu verbessern. Dazu soll der Vitalstatus der im Register erfassten Patientinnen und Patienten mittels der Einwohnermeldeämter im Rahmen einer (kostenpflichtigen) Meldeauskunft überprüft werden. Um die Gesamtkosten für die einfachen bzw. erweiterten Meldeauskünfte zu begrenzen, ist die Bildung von Patientenstichproben denkbar oder die Konzentration auf einzelne, stellvertretende Entitäten mit guten/schlechten Prognosen. Die letztlich entstehenden Kosten sind jedoch nicht vollständig aus den laufenden Budgets der Krebsregister finanzierbar. Das beabsichtigte Projekt sollte sowohl die Finanzierung dieser Aufgaben ermöglichen als auch die übergreifende Auswertung der Ergebnisse unterstützen.
Die bisher berechneten Überlebensraten fallen günstig aus, wenn unterstellt wird, dass alle Krebskranken, über deren Ableben nichts bekannt ist, überlebt haben. Die Überlebensraten fallen deutlich schlechter aus, wenn nur diejenigen als Überlebende angesehen werden, die nach positiver Auskunft des Einwohnermeldeamts am alten oder einem neuen Wohnort gemeldet und nicht zwischenzeitlich verstorben sind. Erst die nach zu-sätzlichen Informationen neu berechneten Überlebensraten werden Klarheit über die wahren Verhältnisse schaffen. Erst dann kann der Einfluss unterschiedlicher Mortalitätserfassung in den einzelnen Registern auf die Ergebnisse abgeschätzt werden. Dadurch sind letztlich relative Überlebensraten für Deutschland realisierbar, die nicht nur – wie bisher – allein auf den Daten des saarländischen Krebsregisters basieren, sondern auf Krebsregisterdaten aus weiteren (möglichst allen) Regionen Deutschlands."
Da frage ich mich dann doch, ob nicht eine Einführung der namentlichen Meldepflicht über die Hintertür zu befürchten ist.
Aus meiner Sicht ist eine Überführung der Kohorte und der Materialbank des Kompetenznetzes HIV/AIDS an das Robert-Koch-Institut völlig inakzeptabel.
Das BMBF hat - so die Einschätzung der an den Gesprächen Beteiligter - überhaupt keine Vorstellung davon, dass gerade für Menschen mit HIV und AIDS eine derartige Bedrohung ihrer Anonymität nicht hinnehmbar ist und geht davon aus, dass die Transition problemlos und ohne Widerstand über die Bühne geht.
Ich schlage daher vor, dem BMBF sehr deutlich Grenzen zu setzen. Dazu habe ich (in Anhang) einen Musterbrief formuliert, den jede/r Patient/in die/der in der Kohorte ist, seiner einschleusenden Ärztin/seinem einschleusenden Arzt ausgefüllt zuschicken kann, um deutlich zu machen, dass wir einer solchen Verlagerung keinesfalls zustimmen.
Bernd
Beschreibung: |
Musterbrief für die einscheusenden Ärztinnen und Ärzte |
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Kompentenznetz.rtf |
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